Wir sind ein zertifizierter Fachbetrieb nach WHG gemäß AwSV.
Die Oberfläche der Erde ist mit ca. zwei Dritteln mit Wasser bedeckt. Davon sind ca. 97 Prozent Salzwasser und lediglich 2,5 Prozent Süßwasser. Wasser ist eine der wichtigsten natürlichen Ressourcen und die Quelle allen Lebens.
Anfang der 60er Jahre trat das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft. Es gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer, Grundwasser auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit dem Zweck, einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung, als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen.
Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Auffangwanne aus Beton oder Mauerwerk für einen Öltank größer als 1000 Liter) gelten besondere Regelungen, die in der AwSV geregelt sind. Die Einstufung erfolgt je nach der Menge und Gefährlichkeit der Stoffe. Unterschieden wird zwischen LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) und HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden) und Rohrleitungsanlagen.
Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur von zertifizierten WHG - Fachbetrieben nach AwSV ausgeführt werden. Sie haben Mängel an der Dichtheit Ihrer Anlage festgestellt oder Fragen, dann kontaktieren Sie uns.
Für eine Beurteilung der notwendigen Arbeiten und damit entstehenden finanziellen Aufwendungen, vereinbaren Sie bitte mit uns einen kostenlosen Vor-Ort-Termin. Um alle Angaben von Ihnen richtig zu erfassen, nutzen Sie hierzu bitte unser Kontaktformular.
Seit dem 1. August 2017 regelt die Bundesanlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe – kurz AwSV – den Boden- und Gewässerschutz in Deutschland.
Quelle: www.youtube.com / TÜV Süd